
Arbeitssicherheit
Gesundheitsschutz
Brandschutz
Gefahrstoffe Fachkundiger nach
Gefahrstoffverordnung
SiGeKo
Arbeits- u. Sicherheitsplan
Sachkundiger für Kontaminierte Bereiche BGR 128
Sachkundiger für Asbest
nach TRGS 519
Zertifizierungen
SGU-Prüfung Dok. 017
UVV Fahrzeugprüfung
Anschlagmitteln und Hebezeuge
Sachkundiger für die Prüfung von Anschlgmittel und Hebezeugen
Flucht- u. Rettungsplan
Dipl.-Ing. Fritzweiler
Sicherheitsingenieur
Einsatzlandkreise:
Burghausen
Altötting
Mühldorf
Traunstein
Berchtesgaden
Ebersberg
Erding
Wasserburg
Freilassing
Rosenheim
Landshut
Pfarrkirchen
Passau
hgfritzweiler@t-online.de
08677 65682
0172 840 5546
UVV Dienstleistungen der Fahrzeugkontrolle
Die jährliche UVV Prüfung - Pflicht für alle gewerblich genutzten PKW
Die jährliche UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70.
Nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ ( nach DGUV Vorschrift 70 bisherige BGV D29, VBG 12) hat ein Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Das fordert die Berufsgenossenschaft in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.
Damit Sie und Ihre Mitarbeiter jederzeit sicher mit Ihrem PKW unterwegs sind, biete ich Ihnen das komplette UVV-Paket inklusive Prüfung, Prüfnachweis und Prüfplakette an.
Ich prüfe Ihr Fahrzeuge auf alle geforderten Punkte der Arbeits- und Verkehrssicherheit. Dazu zählen unter anderem: Beleuchtung, Lenkung, Bremsen, Räder, Ladungssicherung sowie Zubehör für die Arbeitssicherheit. Die Prüfergebnisse sind gemäß §57 Abs. 3 der UVV schriftlich niederzulegen und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Meine UVV-Prüfplakette an Ihrem Fahrzeug ist der sichtbare Nachweis dafür, dass die jährliche UVV-Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Somit sind Sie Ihrer Verpflichtung als Unternehmer im Rahmen der UVV nachgekommen.
Flexible Prüfzeiten sparen Ihnen unnötige Ausfallzeiten
Ich prüfe Ihre Fahrzeuge auf Ihrem Firmengelände und auf besonderen Wunsch auch außerhalb Ihrer Arbeitszeiten (auch Samstags) um Ihren Arbeitsablauf nicht zu behindern.
