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Dipl.-Ing. Fritzweiler
Sicherheitsingenieur
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Prüfung von Anschlagmitteln und Hebezeuge

Themenfeld Anschlagmittel
Anschlagmittel sind nicht unmittelbar zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen dem Tragemittel (z. B. Kranhaken) und der Last bzw. dem Tragmittel und einem Lastaufnahmemittel herstellen. Anschlagmittel sind ein wesentliches Hilfsmittel, um den Transport von Lasten mit Kranen überhaupt zu ermöglichen.
Die am häufigsten vorzufindenden Anschlagmittel sind Seile, Ketten, Hebebänder und Rundschlingen. Seile können aus Drähten, Chemiefasern oder Naturfasern bestehen. Chemie- und Naturfaserseile als Anschlagseile sind in der Praxis jedoch weniger stark verbreitet. Ketten liegen in unterschiedlichen Güteklassen vor. Die Tragfähigkeit der Ketten ist unmittelbar von der Güteklasse abhängig. Hebebänder und Rundschlingen bestehen aus Chemiefasern (z.B. Polypropylen).
Die wesentliche Angabe der Kennzeichnung der Anschlagmittel ist deren Tragfähigkeit. Diese ist neben der Anschlagart vom Neigungswinkel abhängig. Außer den eigentlichen Anschlagmitteln gibt es noch Zubehörteile wie Schäkel, schraub- und schweißbare Anschlagpunkte. Diese liegen im Kraftfluss und müssen hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit entsprechend der zu transportierenden Last ebenfalls ausreichend dimensioniert sein.
Neben der Ermittlung der notwendigen Tragfähigkeit der Anschlagmittel ist die Erkennung der sogenannten Ablegereife von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit beim Transport von Lasten. Durch mechanische, chemische oder thermische Beschädigungen können die Bruchkräfte von Anschlagmitteln erheblich reduziert werden, so dass diese beim Transport überlastet sind und versagen können.
Es ist deshalb von großer sicherheitstechnischer Bedeutung, dass Nutzer von Anschlagmitteln auch die Kriterien für die Ablegereife kennen und diese bei der Prüfung vor Benutzung sicher anwenden können. Der sichere Transport von Lasten mit Anschlagmitteln setzt für Anschläger und Kranbediener ein hohes Maß an Fachkenntnis voraus.
Schwerpunkt des Themenfeldes ist die Beratung von Betreibern und Herstellern sowie die Pflege und Überarbeitung von Vorschriften im Bereich der Anschlagmittel.
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Lastaufnahmeeinrichtungen (einschließlich Seile, Ketten und Anschlagmittel)
Lastaufnahmeeinrichtungen sind ein wichtiges Verbindungsglied zwischen Kran und Transportgut. Dabei fasst die Bezeichnung "Lastaufnahmeeinrichtung" die drei folgenden Begriffe zusammen:
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Lastaufnahmemittel (kein Teil des Krans; s. Bild Zange, Vakuumheber): z.B. C-Haken, Pfannen, Greifer, Lasthebemagnete oder Vakuumheber
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Anschlagmittel (kein Teil des Krans; siehe Bild Hebebänder): z. B. Endlosseile, Hebebänder, Hakenketten, Seilgehänge und lösbare Verbindungsteile (wie z. B. Schäkel)
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Tragmittel: dauernd mit dem Kran verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Lasten, z. B. Kranhaken sowie fest eingescherte Greifer oder Traversen
Zange Vakuumheber Hebebänder
Auch bei den Lastaufnahmeeinrichtungen muss auf die Auswahl, wie z. B. Tragfähigkeit, Eignung geachtet werden. Ein sicherer Lasttransport ist nur mit intakten Lastaufnahmeeinrichtungen möglich. Deshalb sind auch hier entsprechende Prüfungen z. B. Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, regelmäßige Prüfungen, außerordentliche Prüfungen erforderlich. Diese müssen entsprechend dokumentiert sein.
Bestimmungen zu Prüfungsanforderungen sind in die BG-Regel BGR 500 im Abschnitt 2.8 und § 3 Absatz 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie in der Betriebsanleitung enthalten.
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn Lasten kraftschlüssig angeschlagen (durch z. B. Reib-, Saug- oder Magnetkräfte) werden.
Anforderungen für Krane und Lastaufnahmeeinrichtungen
Bau- und Ausrüstungsbestimmungen für Krane und Lastaufnahmeeinrichtungen
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die bis zum 31.12.1994 hergestellt und in Betrieb genommen wurden, enthält die BGV D 6 bzw. VBG 9a
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die ab dem 01.01.1995 in Verkehr gebracht wurden, enthält die EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG
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die ab dem 29.12.2009 in Verkehr gebracht wurden, enthält die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG


